Briefgeheimnis


Eine Worttrennung gefunden

Brief · ge · heim · nis

Das Wort Brief­ge­heim­nis besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Brief­ge­heim­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Brief­ge­heim­nis" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Briefgeheimnis" bezeichnet das Recht, dass Korrespondenz zwischen Personen – insbesondere Briefe – vertraulich behandelt wird und nicht ohne Zustimmung des Absenders oder Empfängers geöffnet oder eingesehen werden darf. Es ist ein fundamentales Prinzip des Datenschutzes und der Privatsphäre, das in vielen Ländern rechtlich geschützt ist. Der Begriff setzt sich aus "Brief", der schriftlichen Kommunikation, und "Geheimnis", dem Schutz vor unbefugtem Zugriff, zusammen. In Deutschland ist das Briefgeheimnis im Grundgesetz verankert und stellt sicher, dass die persönliche Kommunikation respektiert wird.

Beispielsatz: Das Briefgeheimnis schützt die persönliche Korrespondenz vor unbefugtem Zugriff.

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