Bundesakte


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · ak · te

Das Wort Bun­des­ak­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­ak­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Bundesakte“ bezeichnet ein offizielles Dokument, das die zentralen Bestimmungen und Grundlagen eines Bundesstaates oder eines Staatenbundes festlegt. Der Begriff setzt sich aus „Bund“ und „Akte“ zusammen, wobei „Bund“ eine Vereinigung von mehreren politischen Einheiten (z. B. Ländern oder Staaten) beschreibt und „Akte“ ein Dokument oder eine Urkunde meint. Die Bundesakte kann auch verfassungsrechtliche Regelungen umfassen und ist entscheidend für die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bundes. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der politischen Organisation und der Rechtsordnung eines Landes.

Beispielsatz: Die Bundesakte dokumentiert die entscheidenden Regelungen und Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland.

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