Bundesangelegenheiten


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · an · ge · le · gen · hei · ten

Das Wort Bun­des­an­ge­le­gen­hei­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­an­ge­le­gen­hei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­an­ge­le­gen­hei­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bundesangelegenheiten“ setzt sich aus den Begriffen „Bund“, der für einen Staatenverbund oder ein föderales System steht, und „Angelegenheiten“, was Belange oder Themen bedeutet, zusammen. Es beschreibt die Angelegenheiten, die die Bundesebene betreffen, also Themen und Entscheidungen, die auf nationaler Ebene geregelt werden. Hierbei handelt es sich um Zuständigkeiten, die nicht auf Landes- oder kommunaler Ebene fallen, sondern von den Bundesinstitutionen, wie der Bundesregierung oder dem Bundestag, behandelt werden.

Beispielsatz: Die Bundesregierung kümmert sich um wichtige Bundesangelegenheiten, die für das gesamte Land von Bedeutung sind.

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