Bundesangestelltentarif


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · an · ge · stell · ten · ta · rif

Das Wort Bun­des­an­ge­stell­ten­ta­rif besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­an­ge­stell­ten­ta­rif trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­an­ge­stell­ten­ta­rif" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Bundesangestelltentarif regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene. Er gilt für Arbeitnehmer, die nicht verbeamtet sind. Der Tarifvertrag regelt unter anderem die Eingruppierung, das heißt die Zuordnung der Beschäftigten in bestimmte Entgeltgruppen, sowie die Höhe der Gehälter und Zulagen. Der Bundesangestelltentarif wird regelmäßig zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband des Bundes und der kommunalen Arbeitgebervereinigung verhandelt. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und sorgt für gerechte Bezahlung und tarifliche Sicherheit.

Beispielsatz:

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