Bundesanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · an · wäl · tin

Das Wort Bun­des­an­wäl­tin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­an­wäl­tin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bundesanwältin“ bezeichnet eine weibliche Person, die als Staatsanwältin auf Bundesebene tätig ist. Diese Attorney-Position ist verantwortlich für die Verfolgung von Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, beispielsweise bei schwerwiegenden Verbrechen wie Terrorismus oder internationalem Drogenhandel. Der Begriff setzt sich aus „Bundes“, was die Verbindung zum föderalen Staat Deutschland anzeigt, und „Anwältin“, der weiblichen Form von Anwalt, zusammen. Die Grundform „Anwältin“ leitet sich von „anwaltlich“ ab und beschreibt die Berufsbezeichnung einer juristischen Fachkraft, die rechtliche Vertretung bietet und Straf- oder Zivilverfahren führt.

Beispielsatz: Die Bundesanwältin führte den dringenden Fall mit großer Sorgfalt.

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