Bundesbevollmächtigter


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · be · voll · mäch · tig · ter

Das Wort Bun­des­be­voll­mäch­tig­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­be­voll­mäch­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­be­voll­mäch­tig­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Bundesbevollmächtigter" bezeichnet eine Person, die durch den Bund bevollmächtigt wurde, bestimmte Aufgaben oder Funktionen zu übernehmen. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Substantivform, bei der das Grundwort "Bevollmächtigter" durch das Präfix "Bundes-" ergänzt wurde. Ein Bundesbevollmächtigter kann beispielsweise ein Vertreter des Bundes in Verhandlungen oder Verträgen sein, der im Namen des Bundes agiert und Befugnisse innehat. Der Bundesbevollmächtigte wird in der Regel von der Bundesregierung oder einer bundesstaatlichen Institution ernannt.

Beispielsatz: Der Bundesbevollmächtigte hat die Aufgabe, die Interessen des Landes auf internationaler Ebene zu vertreten.

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