Bundesbürgerin


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · bür · ge · rin

Das Wort Bun­des­bür­ge­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­bür­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­bür­ge­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bundesbürgerin" bezeichnet eine weibliche Person, die Staatsbürgerin eines Landes ist, das eine Bundesrepublik ist, wie beispielsweise Deutschland. Es ist zusammengesetzt aus "Bundes-" (von "Bund", was auf eine föderale Staatsstruktur hinweist) und "Bürgerin" (der weiblichen Form von Bürger, also einer Person mit den Rechten und Pflichten der Staatsangehörigkeit). Die Grundform des Wortes ist "Bürgerin", die Endung "-in" kennzeichnet die weibliche Form. Bundesbürgerin drückt somit die Zugehörigkeit und Identität innerhalb einer föderalen Nation aus.

Beispielsatz: Die Bundesbürgerin engagiert sich aktiv in ihrer Gemeinde.

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