Bundesbürgschaft


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · bürg · schaft

Das Wort Bun­des­bürg­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­bürg­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­bürg­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundesbürgschaft bezeichnet die staatliche Garantie einer Bundesbehörde für die Verpflichtungen eines Dritten, häufig im Rahmen finanzieller Transaktionen oder Kredite. Diese Form der Bürgschaft sichert Gläubigern zu, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Bund für die Rückzahlung eintritt. Sie wird oft eingesetzt, um Unternehmen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen und die Kreditaufnahme zu erleichtern. Der Begriff setzt sich aus „Bund“ (verweist auf den deutschen Bundesstaat) und „Bürgschaft“ (eine Verpflichtung zur Zahlung im Falle einer Nichterfüllung) zusammen.

Beispielsatz: Die Bundesregierung hat eine Bundesbürgschaft für das struggling Unternehmen bereitgestellt, um dessen Liquidität zu sichern.

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