Bundesentschädigungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · ent · schä · di · gungs · ge · setz

Das Wort Bun­des­ent­schä­di­gungs­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­ent­schä­di­gungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­ent­schä­di­gungs­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundesentschädigungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das Regelungen zur Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung und Unrechts während des Nationalsozialismus sowie in der DDR enthält. Das Gesetz wurde erstmals 1953 erlassen und mehrmals reformiert, um den sich ändernden politischen und rechtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Es stellt sicher, dass Personen, die in diesen Zeiten Unrecht erlitten haben, finanzielle Unterstützung und Anerkennung erhalten. Das Wort "Bundesentschädigungsgesetz" ist bereits in der Grundform.

Beispielsatz: Das Bundesentschädigungsgesetz regelt die Entschädigung für Opfer von nationalsozialistischem Unrecht.

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