Bundesermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · er · mäch · ti · gung

Das Wort Bun­des­er­mäch­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­er­mäch­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundesermächtigung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Bundes-“ und „Ermächtigung“ besteht. Der Begriff bezieht sich auf die Übertragung von Befugnissen oder Befugniserteilungen vom Bund an eine andere Instanz, oft im Kontext von Gesetzgebungen oder Verwaltungsentscheidungen. Zum Beispiel kann eine Bundesermächtigung in Krisensituationen erteilt werden, um den Behörden erweiterte Handlungsmöglichkeiten zu geben. Der Begriff ist relevant in der politischen und rechtlichen Diskussion über Zuständigkeiten innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands.

Beispielsatz: Die Bundesermächtigung ermöglicht es dem Staat, in bestimmten Bereichen verbindliche Regelungen zu treffen.

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