Bundesgeschäftsführerin


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · ge · schäfts · füh · re · rin

Das Wort Bun­des­ge­schäfts­füh­re­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­ge­schäfts­füh­re­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­ge­schäfts­füh­re­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Bundesgeschäftsführerin ist die weibliche Form des Begriffs "Bundesgeschäftsführer". Sie bezeichnet die Person, die in einem politischen Verband oder einer Organisation auf Bundes- oder Bundesebene für die Leitung der operativen Geschäfte zuständig ist. Die Bundesgeschäftsführerin übernimmt organisatorische und administrative Aufgaben und ist in der Regel für die Umsetzung der Entscheidungen des Verbandes oder der Organisation verantwortlich. Ihre Tätigkeit umfasst die Koordination der örtlichen Geschäftsstellen, die Kommunikation mit den Mitgliedern und die Unterstützung der Führungsebene bei der strategischen Ausrichtung.

Beispielsatz: Die Bundesgeschäftsführerin der Partei hielt eine inspirierende Rede auf dem jährlichen Kongress.

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