bundesgesetzlicher


Eine Worttrennung gefunden

bun · des · ge · setz · li · cher

Das Wort bun­des­ge­setz­li­cher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort bun­des­ge­setz­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bun­des­ge­setz­li­cher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "bundesgesetzlicher" ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das im Zusammenhang mit den Gesetzen auf Bundesebene steht. Es setzt sich zusammen aus "Bundes", was auf den Staat oder die Bundesrepublik hinweist, und "gesetzlich", das sich auf Gesetze bezieht. Die Endung "-er" deutet auf eine Zugehörigkeit zu den bundesgesetzlichen Regelungen oder Prinzipien hin. Dieses Wort wird häufig verwendet, um rechtliche Rahmenbedingungen zu umschreiben, die auf bundesdeutscher Ebene gelten, beispielsweise in der Beschreibung von Vorschriften, Zuständigkeiten oder Institutionen.

Beispielsatz: Der bundesgesetzliche Rahmen legt die Vorschriften für alle Bürger fest.

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