Bundeskompetenz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · kom · pe · tenz

Das Wort Bun­des­kom­pe­tenz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­kom­pe­tenz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­kom­pe­tenz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Bundeskompetenz" ist ein Substantiv, das aus den Wörtern "Bund" und "Kompetenz" zusammengesetzt ist. Es beschreibt die Zuständigkeit oder Befugnis des Bundes in einer bestimmten Angelegenheit. "Bundes" bezieht sich hier auf die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat. "Kompetenz" bedeutet hier die rechtliche oder administrative Zuständigkeit, die dem Bund in bestimmten Bereichen zukommt. Diese Kompetenzen sind in der deutschen Verfassung festgelegt und umfassen zum Beispiel die Außenpolitik, Verteidigung, Geld- und Währungspolitik sowie weitere Felder, in denen der Bund über die Länder hinaus wirken kann.

Beispielsatz:

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