Bundespersonalgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · per · so · nal · ge · setz

Das Wort Bun­des­per­so­nal­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­per­so­nal­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­per­so­nal­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundespersonalgesetz ist ein rechtlicher Rahmen, der die Regelungen und Bestimmungen für das Personalwesen im öffentlichen Dienst des Bundes festlegt. Es regelt Aspekte der Anstellung, Beschäftigung, Rechte und Pflichten der Bundesangestellten sowie der Organisation des Personalmanagements. Das Wort setzt sich aus „Bundes“ (Adjektiv, bezieht sich auf den Bund) und „Personalgesetz“ (Substantiv, beschreibt das Gesetz über Personalangelegenheiten) zusammen. Es ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Transparenz und Fairness im Umgang mit öffentlichen Bediensteten.

Beispielsatz: Das Bundespersonalgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

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