Bundessozialhilfegesetz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · so · zi · al · hil · fe · ge · setz

Das Wort Bun­des­so­zi­al­hil­fe­ge­setz besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­so­zi­al­hil­fe­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­so­zi­al­hil­fe­ge­setz" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist ein deutsches Gesetz, das die soziale Hilfe für bedürftige Personen regelt. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen durch die Kommunen und zielt darauf ab, die Existenzgrundlage von Menschen in sozialen Notlagen zu sichern. Das Gesetz bestimmt die Anspruchsberechtigten, die Leistungen und die Finanzierung. Es wird regelmäßig angepasst, um aktuellen sozialen Herausforderungen gerecht zu werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Zusammensetzung aus "Bundes", "Sozialhilfe" und "Gesetz", wobei "Bundes" die nationale Ebene bezeichnet.

Beispielsatz: Das Bundessozialhilfegesetz regelt die Grundlagen der Sozialhilfe in Deutschland.

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