Bundesstatuten


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · sta · tu · ten

Das Wort Bun­des­sta­tu­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­sta­tu­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­sta­tu­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bundesstatuten“ ist der Plural von „Bundesstatu“ und bezieht sich auf verbindliche Regelungen oder Gesetze, die auf Bundesebene gelten. Diese Statuten legen die Rahmenbedingungen und Prinzipien fest, die für die Organisation und den Betrieb von Bundesinstitutionen oder -organisationen entscheidend sind. Sie dienen als rechtliche Grundlage für die Durchführung von Aufgaben und die Wahrnehmung von Befugnissen auf Bundesebene. Oft sind sie Bestandteil eines größeren rechtlichen Rahmens und können spezielle Bestimmungen für bestimmte Bereiche, wie z.B. politische, soziale oder wirtschaftliche Aspekte, enthalten.

Beispielsatz: Die Bundesstatuten regeln die grundlegenden Prinzipien und Strukturen des Staates.

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