Bundestagsmandat


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · tags · man · dat

Das Wort Bun­des­tags­man­dat besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­tags­man­dat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­tags­man­dat" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Bundestagsmandat ist das Amt oder die Vollmacht eines gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Es gewährleistet die politische Vertretung der Wählerinnen und Wähler eines bestimmten Wahlkreises. Abgeordnete erhalten ihr Mandat durch die Teilnahme an der Bundestagswahl, wobei sie entweder als Direktkandidaten oder über Listenplätze ihrer Parteien gewählt werden. Der Begriff „Mandat“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Auftrag“ oder „Vollmacht“. Im Kontext des Bundestags bezieht es sich auf die Befugnis, im Parlament zu sitzen und an der Gesetzgebung sowie politischen Entscheidungen mitzuwirken.

Beispielsatz: Das Bundestagsmandat ermöglicht es den gewählten Abgeordneten, die Interessen ihrer Wähler im Parlament zu vertreten.

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