Burganmutung


Eine Worttrennung gefunden

Burg · an · mu · tung

Das Wort Burg­an­mu­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Burg­an­mu­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Burg­an­mu­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Burganmutung bezeichnet einen rechtlichen Begriff, der im deutschen Recht verwendet wird. Er beschreibt die Voranmeldung oder das Anbringen einer bestimmten Forderung oder Anspruchs, insbesondere im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten oder im Immobilienrecht. Die Form "Burganmutung" könnte aus "Burg" (als veraltet für „Burg“) und „Anmutung“ (Anzeichen oder Anzeichen des Vorhandenseins) zusammengesetzt sein, was eine besondere Bedeutung im rechtlichen Kontext impliziert. In der Praxis findet sie Anwendung, wenn es darum geht, Ansprüche in einem formellen Rahmen geltend zu machen oder zu dokumentieren.

Beispielsatz: Die Burganmutung des alten Schlosses vermittelte ein Gefühl von Mystik und Geschichte.

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