Bürgerbeauftragte


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · be · auf · trag · te

Das Wort Bür­ger­be­auf­trag­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­be­auf­trag­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­be­auf­trag­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bürgerbeauftragte" bezeichnet eine Person, die im Auftrag eines öffentlichen Trägers oder einer Institution tätig ist, um die Anliegen, Beschwerden oder Wünsche der Bürger zu vertreten. Es handelt sich hierbei um die feminine Form von "Bürgerbeauftragter", wobei "Bürger" als Grundform für die Bezeichnung der Personen aus der Bevölkerung steht. Der Begriff impliziert eine Rolle der Vermittlung zwischen Verwaltung und Bürgern, oft in Bezug auf politische oder soziale Themen, um die Bürgerinteressen zu stärken und zu fördern.

Beispielsatz: Der Bürgerbeauftragte setzt sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein.

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