Bürgerin


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ge · rin

Das Wort Bür­ge­rin besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ge­rin" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bürgerin“ bezeichnet eine weibliche Person, die die Eigenschaften und Rechte eines Bürgers besitzt. Es handelt sich um die feminisierte Form des Begriffs „Bürger“, der allgemein eine Person beschreibt, die in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinde lebt und dessen politischen, sozialen und rechtlichen Ansprüche und Pflichten hat. In der deutschen Sprache wird oft zwischen der männlichen und der weiblichen Form unterschieden, um Geschlechtergerechtigkeit auszudrücken. „Bürgerin“ hebt die Rolle der Frauen in der Gesellschaft und deren Teilhabe an politischen Prozessen hervor.

Beispielsatz: Die Bürgerin beteiligte sich aktiv an der Stadtentwicklung.

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