Bürgervertretung


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · ver · tre · tung

Das Wort Bür­ger­ver­tre­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­ver­tre­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bürgervertretung bezeichnet die Institution oder das Organ, das die Interessen und Anliegen der Bürger in politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Belangen vertritt. Der Begriff setzt sich aus „Bürger“, was einen Mitglied der Gesellschaft meint, und „Vertretung“, einem Begriff, der die Handlung des Vertretens oder Repräsentierens beschreibt, zusammen. Bürgervertretungen können auf verschiedenen Ebenen existieren, etwa in Kommunen oder Stadtteilen, und spielen eine wichtige Rolle bei der Mitgestaltung von Entscheidungsprozessen. Sie fördern die Partizipation der Bevölkerung und tragen dazu bei, dass die Stimmen der Bürger in der Politik Gehör finden.

Beispielsatz: Die Bürgervertretung setzt sich aktiv für die Interessen der Einwohner in der Gemeinde ein.

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