Chartergebühr


Eine Worttrennung gefunden

Char · ter · ge · bühr

Das Wort Char­ter­ge­bühr besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Char­ter­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Char­ter­ge­bühr" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Chartergebühr bezeichnet die Kosten, die für die Anmietung eines Fahrzeugs, eines Bootes oder eines anderen Verkehrsmittels auf Charterbasis anfallen. Sie ist der Preis, den der Charternehmer an den Vermieter zahlt, um das Objekt für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Die Höhe der Chartergebühr kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Art des Objekts, der Dauer des Mietzeitraums und den enthaltenen Leistungen. Die Chartergebühr wird in der Regel vorab bezahlt und kann je nach Vereinbarung auch zusätzliche Kosten wie Treibstoff oder Reinigung beinhalten.

Beispielsatz: Die Chartergebühr für das Segelboot beträgt in dieser Saison 500 Euro pro Woche.

Vorheriger Eintrag: Charterflugzeuge
Nächster Eintrag: Chartergeschäft

 

Zufällige Wörter: modellieren siebter tauberem Zahlungsanweisungen Zentralsteuern