Chefankläger


Eine Worttrennung gefunden

Chef · an · klä · ger

Das Wort Chef­an­klä­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Chef­an­klä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Chef­an­klä­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Chefankläger“ bezeichnet eine Person, die in einem juristischen Kontext als leitender Ankläger fungiert. Diese Rolle ist oft mit großen Verantwortung verbunden, da der Chefankläger für die strategische Ausrichtung und die Koordination von Anklagen in Strafverfahren zuständig ist. Die Funktion erfordert juristische Expertise, Führungsqualitäten und eine umfassende Erfahrung im Strafrecht. Der Begriff setzt sich aus „Chef“ (Leiter oder Führer) und „Ankläger“ (eine Person, die Anklage erhebt) zusammen und beschreibt somit eine Person in einer herausragenden Position innerhalb der Strafverfolgung.

Beispielsatz: Der Chefankläger präsentierte seine Argumente überzeugend vor dem Gericht.

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