Demonstrationsrecht


Eine Worttrennung gefunden

De · mons · tra · ti · ons · recht

Das Wort De­mons­tra­ti­ons­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort De­mons­tra­ti­ons­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "De­mons­tra­ti­ons­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Demonstrationsrecht“ setzt sich aus den Begriffen „Demonstration“ und „Recht“ zusammen. Es bezeichnet das Recht der Bürger, in der Öffentlichkeit ihre Meinung durch Versammlungen und Proteste kundzutun. Dieses Recht ist ein grundlegendes Element der Meinungsfreiheit und der politischen Partizipation in demokratischen Gesellschaften. Oft ist es rechtlich geschützt, kann jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen, wie etwa der Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Das Demonstrationsrecht ermöglicht es den Menschen, aktiv an politischen Diskursen teilzunehmen und ihre Anliegen sichtbar zu machen.

Beispielsatz: Das Demonstrationsrecht ist ein zentrales Element der Meinungsfreiheit in einer Demokratie.

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