Denkmalamt


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · amt

Das Wort Denk­mal­amt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­amt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Denkmalamt“ setzt sich aus den Begriffen „Denkmal“ und „Amt“ zusammen. „Denkmal“ bezeichnet eine Stätte oder ein Objekt, das aufgrund seiner kulturellen, historischen oder künstlerischen Bedeutung geschützt werden soll. „Amt“ wiederum bezieht sich auf eine administrative Institution oder Behörde, die bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrnimmt. Das Denkmalamt hat die Aufgabe, Denkmäler zu inventarisieren, zu schützen und deren Erhalt zu fördern. Oft ist es auch zuständig für die Überwachung von Renovierungsarbeiten und die Vergabe von Fördermitteln zur Restaurierung.

Beispielsatz: Das Denkmalamt schützt und erhält historische Gebäude für zukünftige Generationen.

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