Denkmalbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · be · hör · de

Das Wort Denk­mal­be­hör­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­be­hör­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Denkmalbehörde“ setzt sich aus den Begriffen „Denkmal“ und „Behörde“ zusammen. Es bezeichnet eine staatliche oder kommunale Institution, die für den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Denkmälern verantwortlich ist. Diese Behörde bewertet historische Bauwerke, Kunstwerke und archäologische Stätten hinsichtlich ihrer kulturellen Bedeutung und trifft Entscheidungen über deren Restaurierung oder Sanierung. Die Denkmalbehörde spielt eine entscheidende Rolle im Denkmalschutzrecht und trägt dazu bei, das kulturelle Erbe für zukünftige Generationen zu bewahren.

Beispielsatz: Die Denkmalbehörde arbeitet daran, historische Gebäude für zukünftige Generationen zu erhalten.

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