denkmalgeschützter


Eine Worttrennung gefunden

denk · mal · ge · schütz · ter

Das Wort denk­mal­ge­schütz­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort denk­mal­ge­schütz­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "denk­mal­ge­schütz­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „denkmalgeschützter“ ist ein Adjektiv und beschreibt einen Ort, ein Gebäude oder ein anderes Objekt, das unter den rechtlichen Schutz des Denkmalschutzes fällt. Dies bedeutet, dass es aufgrund seines kulturellen, historischen oder architektonischen Wertes bewahrt werden soll. Durch diese Schutzmaßnahmen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die die Substanz oder den Charakter des Denkmals beeinträchtigen könnten. Denkmalgeschützte Objekte genießen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um ihre ursprüngliche Form und Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten.

Beispielsatz: Das alte Rathaus ist ein denkmalgeschützter Bau, der die Geschichte unserer Stadt bewahrt.

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