Denkmalschutzurkunde


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · schutz · ur · kun · de

Das Wort Denk­mal­schutz­ur­kun­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­schutz­ur­kun­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­schutz­ur­kun­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Denkmalschutzurkunde ist ein offizielles Dokument, das den status eines Kulturdenkmals oder einer denkmalgeschützten Anlage bescheinigt. Sie wird typischerweise von einer zuständigen Behörde ausgestellt und belegt, dass das betreffende Objekt aufgrund seiner historischen, künstlerischen oder architektonischen Bedeutung besonderen Schutz genießt. Der Begriff setzt sich aus "Denkmalschutz" – dem Schutz kultureller Erbes – und "Urkunde", einem schriftlichen Nachweis, zusammen. Die Denkmalschutzurkunde enthält oft Informationen zu den spezifischen Auflagen und Erhaltungsmaßnahmen, die für das geschützte Objekt gelten.

Beispielsatz: Die Stadt verlieh der historischen Villa eine Denkmalschutzurkunde, um ihr wertvolles Erbe zu bewahren.

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