Deponieverordnung


Eine Worttrennung gefunden

De · po · nie · ver · ord · nung

Das Wort De­po­nie­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort De­po­nie­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "De­po­nie­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Deponieverordnung ist ein rechtlicher Rahmen, der die Ablagerung von Abfällen auf Deponien regelt. Sie legt Anforderungen an die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Deponien fest und hat das Ziel, Umwelt und Gesundheit zu schützen. Die Verordnung umfasst Bestimmungen zur Abfallart, zur Überwachung der Deponien sowie zu Maßnahmen gegen Kontamination des Grundwassers. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Deponie“ (Ablageort für Abfälle) und „Verordnung“ (rechtlich bindende Regelung) zusammen. In diesem Kontext bezieht sich „Verordnung“ auf eine spezifische rechtliche Norm.

Beispielsatz: Die Deponieverordnung regelt die umweltgerechte Ablagerung von Abfällen auf Deponien.

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