Diebstahls


Eine Worttrennung gefunden

Dieb · stahls

Das Wort Dieb­stahls besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dieb­stahls trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dieb­stahls" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Diebstahls“ ist die Genitivform des Substantivs „Diebstahl“. Es bezeichnet das unrechtmäßige Entziehen von fremdem Eigentum mit der Absicht, es sich anzueignen. Diebstahl ist eine Straftat und wird rechtlich als ein Angriffsdelikt angesehen. Der Begriff umfasst verschiedene Arten von kriminellen Handlungen, bei denen Dinge ohne Einverständnis des Eigentümers entwendet werden. Im deutschen Strafrecht ist Diebstahl im Paragraphen 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Genitiv „Diebstahls“ wird häufig verwendet, um den Besitz oder das Fehlen von gestohlenem Eigentum zu beschreiben.

Beispielsatz: Der Diebstahl aus dem Geschäft wurde von der Polizei schnell aufgeklärt.

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