Diebstahlsklausel


Eine Worttrennung gefunden

Dieb · stahls · klau · sel

Das Wort Dieb­stahls­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dieb­stahls­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dieb­stahls­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Diebstahlsklausel ist ein zusammengesetztes Substantiv aus "Diebstahl", was den unrechtmäßigen Entzug von Eigentum beschreibt, und "Klausel", einem rechtlichen Begriff, der einen speziellen Abschnitt oder eine Bestimmung in einem Vertrag bezeichnet. Eine Diebstahlsklausel ist demnach eine vertragliche Regelung, die Bedingungen und Haftungen im Zusammenhang mit Diebstahl festlegt, oft in Versicherungsverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Sie definiert, unter welchen Umständen der Versicherer oder ein Vertragspartner für gestohlene Gegenstände haftet oder Leistungen erbringt.

Beispielsatz: Die Diebstahlsklausel im Vertrag schützt den Eigentümer vor finanziellen Verlusten durch entwendete Gegenstände.

Vorheriger Eintrag: Diebstahlsicherung
Nächster Eintrag: Diebstour

 

Zufällige Wörter: aufgeknöpft Beispielprogramme einfarbig graufilzigem vorzeichenrichtigen