Dienstgeberbeitrag


Eine Worttrennung gefunden

Dienst · ge · ber · bei · trag

Das Wort Dienst­ge­ber­bei­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dienst­ge­ber­bei­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dienst­ge­ber­bei­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Dienstgeberbeitrag ist eine finanzielle Leistung, die ein Arbeitgeber (Dienstgeber) für seine Arbeitnehmer (Dienstnehmer) an bestimmte Institutionen oder Fonds entrichtet. Diese Beiträge können für soziale Sicherungssysteme, wie Pensions- oder Krankenversicherungen, verwendet werden und sind oft gesetzlich geregelt. Der Begriff setzt sich aus „Dienstgeber“, der Person oder Institution, die einen Dienst anbietet, und „Beitrag“, einer Zahlung zu einem bestimmten Zweck, zusammen. In dieser Form ist das Wort zusammengesetzt und weist auf die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für finanzielle Unterstützung seiner Angestellten hin.

Beispielsatz: Der Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Mitarbeiter.

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