Dienstpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Dienst · pflicht

Das Wort Dienst­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dienst­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dienst­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Dienstpflicht“ bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, einen bestimmten Dienst zu leisten, insbesondere im Militär- oder Zivildienst. Dieser Begriff setzt sich aus „Dienst“, was eine Tätigkeit oder Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung bedeutet, und „Pflicht“, was eine moralische oder rechtliche Notwendigkeit bezeichnet, zusammen. Die Dienstpflicht kann in verschiedenen Kontexten Anwendung finden, etwa bei der Einberufung von jungen Männern zum Wehrdienst oder im Rahmen von freiwilligen sozialen Diensten. Sie illustriert das Zusammenspiel von individueller Verantwortung und gesellschaftlicher Erwartung.

Beispielsatz: Die Dienstpflicht verpflichtet junge Menschen, ihrem Land einen bestimmten Zeitraum zu dienen.

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