dienstrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

dienst · recht · lich

Das Wort dienst­recht­lich besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort dienst­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "dienst­recht­lich" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Dienstrechtlich ist ein Adjektiv, das sich auf das Dienstrecht bezieht, das die Rechtsnormen und Vorschriften regelt, die für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gelten. Es beschreibt alle Aspekte, die mit dem Dienstverhältnis zusammenhängen, wie z.B. Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Beförderungen, Urlaub und Rentenansprüche. Dienstrechtlich bedeutet also, dass etwas im Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstrechts steht.

Beispielsatz: Die Angestellten müssen sich dienstrechtlich an die festgelegten Vorschriften halten.

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