dinglicher


Eine Worttrennung gefunden

ding · li · cher

Das Wort ding­li­cher besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ding­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ding­li­cher" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Dinglicher" ist ein Adjektiv, das sich auf das Substantiv "Ding" bezieht. Es beschreibt etwas, das mit dem Besitz von Gegenständen oder Sachen zusammenhängt. Im juristischen Kontext bezieht sich "dinglich" auf Rechte und Pflichten, die an Sachen oder Gegenstände gebunden sind. Zum Beispiel könnte ein dingliches Recht ein Grundstück betreffen. In der Grundform lautet das Wort "dinglich", daher ist keine weitere Erläuterung nötig.

Beispielsatz: Das dingliche Eigentum an der Immobilie wurde im Grundbuch eingetragen.

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