Direktversicherungsverträge


Eine Worttrennung gefunden

Di · rekt · ver · si · che · rungs · ver · trä · ge

Das Wort Di­rekt­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Di­rekt­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Di­rekt­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Direktversicherungsverträge sind eine Art von Versicherungsverträgen, die direkt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten werden Direktversicherungsverträge häufig als betriebliche Altersvorsorge angeboten. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßige Beiträge in die Direktversicherung, die während der Laufzeit verzinst werden. Bei Rentenbeginn oder einem vereinbarten Zeitpunkt leistet das Versicherungsunternehmen eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Direktversicherungsverträge bieten steuerliche Vorteile, da der Beitrag in der Einzahlungsphase oft steuerfrei ist und erst bei der Auszahlung besteuert wird.

Beispielsatz: Die Direktversicherungsverträge bieten eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge für Arbeitnehmer.

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