Distriktgericht


Eine Worttrennung gefunden

Di · strikt · ge · richt

Das Wort Di­strikt­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Di­strikt­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Di­strikt­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Distriktgericht" bezeichnet ein Gericht, das für einen bestimmten geografischen Bereich, den Distrikt, zuständig ist. Distriktgerichte sind in vielen Rechtssystemen auf verschiedenen Ebenen angesiedelt und befassen sich typischerweise mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie sind oft die erste Instanz, in der Rechtsfälle verhandelt werden. Der Begriff setzt sich aus den Teilen "Distrikt" (ein abgegrenztes Gebiet) und "Gericht" (eine Institution zur Rechtsprechung) zusammen und verdeutlicht die lokale Zuständigkeit dieses Gerichtstyps.

Beispielsatz: Das Distriktgericht entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten in der Region.

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