Disziplinarentscheidung


Eine Worttrennung gefunden

Dis · zi · pli · nar · ent · schei · dung

Das Wort Dis­zi­pli­nar­ent­schei­dung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­zi­pli­nar­ent­schei­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­zi­pli­nar­ent­schei­dung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Disziplinarentscheidung ist eine Entscheidung, die im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme getroffen wird. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zur Ahndung von Fehlverhalten oder Verstößen gegen disziplinarische Regeln in bestimmten Organisationen oder Berufen. Die Disziplinarentscheidung kann beispielsweise eine schriftliche Verwarnung, eine Abmahnung oder auch eine Suspendierung sein und wird von einer dafür zuständigen Stelle, wie etwa einem Disziplinarausschuss, erlassen. Sie dient der Erhaltung der Ordnung, des Vertrauens und der Qualität in einem bestimmten Bereich und soll abschreckend auf andere wirken.

Beispielsatz: Die Disziplinarentscheidung des Ausschusses wurde nach gründlicher Prüfung aller Beweise getroffen.

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