Drittansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Dritt · an · sprü · che

Das Wort Dritt­an­sprü­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dritt­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dritt­an­sprü­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Drittansprüche sind Ansprüche, die von Dritten, also Personen oder Organisationen, geltend gemacht werden, die nicht direkt an einem Vertrag oder einer rechtlichen Beziehung beteiligt sind. Sie können entstehen, wenn beispielsweise eine Vertragspartei Verpflichtungen gegenüber Dritten hat oder wenn Dritte Rechte aus einer bestehenden Vereinbarung ableiten. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Dritt-“ (von Dritter) und „Anspruch“ (Recht auf Leistung oder Handlung). Hier handelt es sich um die Pluralform des Begriffs „Drittanspruch“. Diese Form weist darauf hin, dass mehrere solcher Ansprüche existieren können.

Beispielsatz: Die Klage wurde aufgrund der bestehenden Drittansprüche auf Schadensersatz eingereicht.

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