Drittorganschaft


Eine Worttrennung gefunden

Dritt · or · gan · schaft

Das Wort Dritt­or­gan­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dritt­or­gan­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dritt­or­gan­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Drittorganschaft ist ein Begriff aus dem Recht, der sich auf eine spezielle Form der Organschaft bezieht. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Konstruktion, bei der eine dritte Partei die Rechte und Pflichten eines Organs wahrnimmt. Diese Form wird häufig in der Unternehmensstruktur oder im Vereinsrecht verwendet, um eine klare Trennung zwischen den handelnden Personen und der Organisation selbst zu schaffen. Das Wort setzt sich aus "Dritt-" (d.h. eine dritte Partei) und "Organschaft" (Beziehung zwischen Organ und Organisation) zusammen.

Beispielsatz: Die Drittorganschaft ermöglicht es einer dritten Partei, im Namen des Hauptschuldners zu handeln und dessen Verpflichtungen zu erfüllen.

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