ehemündige


Eine Worttrennung gefunden

ehe · mün · di · ge

Das Wort ehe­mün­di­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ehe­mün­di­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ehe­mün­di­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "ehemündige" ist eine substantivierte Form des Verbs "ehemündigen". Es bezeichnet Personen, die ihre Mündigkeit oder Volljährigkeit bereits erreicht haben, jedoch zuvor ihre Volljährigkeit verloren haben. Dies kann beispielsweise durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine rechtliche Vormundschaft geschehen sein. Ehemündige sind somit ehemalige Minderjährige, die ihre volle rechtliche Handlungsfähigkeit zurückerlangt haben.

Beispielsatz: Die ehemündige Person trifft nun eigenverantwortliche Entscheidungen.

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