Ehrenbeleidigung


Eine Worttrennung gefunden

Eh · ren · be · lei · di · gung

Das Wort Eh­ren­be­lei­di­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eh­ren­be­lei­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eh­ren­be­lei­di­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ehrenbeleidigung ist ein Substantiv, das aus den Bestandteilen „Ehre“ und „Beleidigung“ besteht. Es bezeichnet den Akt, die Ehre oder den guten Ruf einer Person herabzuwürdigen oder zu verletzen. Diese Handlung kann durch beleidigende Äußerungen, falsche Anschuldigungen oder herabwürdigende Handlungen geschehen. In vielen Rechtsordnungen wird Ehrenbeleidigung als Straftat betrachtet und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Begriff ist oft in Verbindung mit Themen wie Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht relevant.

Beispielsatz: Die Ehrenbeleidigung in seiner Rede war unangebracht und verletzte viele Zuhörer.

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