Ehrenbürgerrecht


Eine Worttrennung gefunden

Eh · ren · bür · ger · recht

Das Wort Eh­ren­bür­ger­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eh­ren­bür­ger­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eh­ren­bür­ger­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ehrenbürgerrecht bezeichnet ein besonderes Recht, das einer Person verliehen wird, die in besonderer Weise um eine Gemeinde, Stadt oder Nation verdient gemacht hat. Es handelt sich um eine Auszeichnung, die oft mit besonderen Privilegien verbunden ist, beispielsweise dem Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen oder der Teilnahme an offiziellen Anlässen. Die Form des Wortes „Ehrenbürgerrecht“ setzt sich aus den Wurzeln „Ehre“, „Bürger“ und „Recht“ zusammen, wobei „Ehrenbürger“ sich auf eine Person bezieht, die aufgrund ihrer Verdienste geehrt wird. Das Ehrenbürgerrecht ist nicht mit Bürgerrechten im rechtlichen Sinne zu verwechseln.

Beispielsatz: Die Stadt verlieh ihm das Ehrenbürgerrecht für seine herausragenden Verdienste um die Gemeinschaft.

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