Ehrenrechten


Eine Worttrennung gefunden

Eh · ren · rech · ten

Das Wort Eh­ren­rech­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eh­ren­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eh­ren­rech­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Ehrenrechten“ ist der Plural des Substantivs „Ehrenrecht“. Es bezeichnet besondere Rechte oder Privilegien, die einer Person oder einer Gruppe aufgrund ihrer Verdienste, ihrer Stellung oder ihrer ehrenvollen Handlungen zustehen. Diese Rechte sind häufig in bestimmten gesellschaftlichen oder kulturellen Kontexten verankert und können Ehrenmitgliederschaften, Auszeichnungen oder ähnliche Anerkennungen umfassen. Ehrenrechte sind oft mit einem hohen sozialen Ansehen verbunden und sollen die Verdienste des Einzelnen oder der Gruppe würdigen und anerkennen.

Beispielsatz: Er erhielt die Ehrenrechte für seine langjährigen Verdienste um die Gemeinschaft.

Vorheriger Eintrag: Ehrenrechte
Nächster Eintrag: Ehrenreich

 

Zufällige Wörter: ablauffähige Berufschancen Musiksommer unredlich Vogelparadiesen