Ehrenvermächtnisse


Eine Worttrennung gefunden

Eh · ren · ver · mächt · nis · se

Das Wort Eh­ren­ver­mächt­nis­se besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eh­ren­ver­mächt­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eh­ren­ver­mächt­nis­se" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ehrenvermächtnisse sind testamentarische Verfügungen, bei denen jemand seinen Nachlass einer bestimmten Person oder Institution hinterlässt, um diese zu ehren oder zu würdigen. Es handelt sich um ein Substantiv im Plural, abgeleitet von "Ehrenvermächtnis". Dabei werden Vermögenswerte, Immobilien oder auch persönliche Gegenstände vermacht, um das Andenken an den Verstorbenen fortzuführen oder bestimmte Wünsche zu erfüllen. Ehrenvermächtnisse können auch dazu dienen, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen finanziell zu unterstützen. Mit diesem Vermächtnis kann den Bedachten eine besondere Ehre zuteilwerden, die über den reinen Erbfall hinausgeht.

Beispielsatz: Die Ehrenvermächtnisse unserer Vorfahren erinnern uns daran, wie wichtig Zusammenhalt und Solidarität sind.

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