Eigenstaatlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · staat · lich · keit

Das Wort Ei­gen­staat­lich­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­staat­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­staat­lich­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenstaatlichkeit bezeichnet den Status und die Fähigkeit eines Staates, unabhängig und selbstständig zu agieren. Es umfasst die rechtliche und politische Souveränität, die es einem Staat ermöglicht, eigene Gesetze zu erlassen, internationale Beziehungen einzugehen und über innere Angelegenheiten autonom zu entscheiden. Der Begriff setzt sich aus "eigen", was Unabhängigkeit und Selbstbestimmung impliziert, und "Staatlichkeit", was die Eigenschaften und Merkmale eines Staates beschreibt. Eigenstaatlichkeit ist ein zentrales Konzept in der Politik und im Völkerrecht, das die Legitimität und Unabhängigkeit eines Staates in der internationalen Gemeinschaft unterstreicht.

Beispielsatz: Die Eigenstaatlichkeit der Region wurde durch internationale Verträge bestätigt.

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