Eigentumsgarantie


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · ga · ran · tie

Das Wort Ei­gen­tums­ga­ran­tie besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­ga­ran­tie trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­ga­ran­tie" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Eigentumsgarantie ist ein rechtlicher Begriff, der den Schutz des Eigentums eines Individuums oder einer juristischen Person durch das Gesetz beschreibt. Sie gewährleistet, dass das Eigentum nicht willkürlich entzogen werden kann und wird oft in Verfassungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen verankert. Das Wort setzt sich aus "Eigentum" und "Garantie" zusammen, wobei "Garantie" hier eine Zusicherung oder einen Schutz bedeutet. Es handelt sich um eine substantivierte Form, die die Sicherheit des Eigentums in rechtlichen Kontexten betont.

Beispielsatz: Die Eigentumsgarantie schützt die Rechte der Bürger an ihrem privaten Eigentum.

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