Eigentumsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · recht

Das Wort Ei­gen­tums­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsrecht bezeichnet das rechtliche Selbstverständnis und die Normen, die den Besitz und die Nutzung von Eigentum regeln. Es umfasst die Rechte und Pflichten von Eigentümern, deren Fähigkeit, Eigentum zu übertragen, zu verkaufen oder zu vererben, sowie den Schutz des Eigentums vor unbefugtem Zugriff. Das Eigentumsrecht ist ein zentrales Konzept in vielen Rechtssystemen und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Transaktionen. In Deutschland ist es im Grundgesetz verankert und schützt das Recht des Einzelnen auf Eigentum und das Erbe.

Beispielsatz: Das Eigentumsrecht schützt die Rechte des Besitzers an seinem Eigentum.

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