Eigentumsvorbehalt


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · vor · be · halt

Das Wort Ei­gen­tums­vor­be­halt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­vor­be­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­vor­be­halt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Regelung, die besagt, dass der Verkäufer einer Ware das Eigentum an diesem Gut behält, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Diese Form des Sicherungsrechts schützt den Verkäufer vor Zahlungsausfällen, da er im Falle einer Insolvenz des Käufers die Ware zurückverlangen kann. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Eigentum“ und „Vorbehalt“ zusammen und beschreibt somit eine Vorbehaltung des Eigentums. Er ist besonders in Kaufverträgen von Bedeutung und spielt eine wichtige Rolle im deutschen Zivilrecht.

Beispielsatz: Der Verkäufer behält sich das Eigentumsvorbehalt an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

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