Eigentumsübertragung


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · über · tra · gung

Das Wort Ei­gen­tums­über­tra­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­über­tra­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­über­tra­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Eigentumsübertragung“ setzt sich aus den Begriffen „Eigentum“ und „Übertragung“ zusammen. Es beschreibt den rechtlichen Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Sache von einer Person auf eine andere übertragen wird. Dies kann durch verschiedene rechtliche Mittel geschehen, wie z.B. Verkauf, Schenkung oder Erbschaft. Die Eigentumsübertragung ist ein zentraler Aspekt im Immobilienrecht sowie im Zivilrecht allgemein und erfordert oft die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben, um wirksam zu sein. In der juristischen Praxis spielt sie eine bedeutende Rolle im Umgang mit Vermögen und der Sicherstellung von Rechten.

Beispielsatz: Die Eigentumsübertragung erfolgt meist durch einen notariellen Vertrag.

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